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GütergemeinschaftOLG Hamm verneint Zahlungsanspruch auf Nutzungsentschädigung bei der Gütergemeinschaft

Abo-Inhalt28.04.20252822 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

| Ob nach Beendigung des Güterstands der Gütergemeinschaft, aber vor dessen Auseinandersetzung die Zahlung einer Nutzungsentschädigung bezüglich einer im Gesamtgut stehenden Immobilie verlangt werden kann, ist umstritten. Der 11. Senat des OLG Hamm lehnt dies in einer aktuellen Entscheidung ab. |

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AUSGABE: FK 6/2025, S. 100 · ID: 50301469

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