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ElternunterhaltBGH korrigiert Berechnung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt

Abo-Inhalt 06.01.2025 4 Min. Lesedauer Von RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

| Die Berechnung des Mindestselbstbehalts beim Elternunterhalt darf nicht an die Einkommensgrenze von 100.000 EUR gem. § 94 Abs. 1a SGB XII geknüpft werden. Diese Grenze ist ausschließlich für den sozialhilferechtlichen Regress relevant und darf nicht auf zivilrechtliche Unterhaltspflichten übertragen werden. Das hat der BGH entschieden. |

Sachverhalt

ID: 50258535

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