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ArbeitsrechtDas Urheberrecht Ihrer angestellten Architekten: So regeln Sie alles transparent und gut

Abo-Inhalt24.04.2025160 Min. LesedauerVon Von Rechtsanwältin Heike Mareck, Kanzlei Mareck, Dortmund

| Dürfen Ex-Mitarbeiter mit Projekten werben, die sie in Ihrem Büro mitbetreut haben? Diese Frage hat zuletzt das LG Köln beschäftigt (PBP, Ausgabe 4/2025, Seite 25, Abruf-Nr. 50315897). Damit Sie im Fall eines Falles gar nicht in Streit um die Frage geraten und Juristen beauftragen müssen, sollten Sie das Thema ab sofort proaktiv in Ihrem Büro angehen und klären. PBP nennt die Stellschrauben und liefert Ihnen eine Klausel für Ihre Arbeitsverträge. |

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AUSGABE: PBP 5/2025, S. 25 · ID: 50316082

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