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UrheberrechtDarf sich ein ehemals bei Ihnen angestellter Architekt mit dem Werk Ihres Büros schmücken?

Abo-Inhalt26.03.20253339 Min. LesedauerVon Von Rechtsanwältin Heike Mareck, Kanzlei Mareck, Dortmund

| Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie beschäftigen mehrere Mitarbeiter in Ihrem Architekturbüro, darunter auch Y. Er scheidet aus Ihrem Büro aus und macht sich selbstständig. Irgendwann fällt Ihnen auf, dass er mindestens bei zwei Projekten nach außen hin als Entwurfsverfasser auftritt, die tatsächlich in Ihrem Büro entwickelt und bearbeitet wurden. Darf er das oder können Sie ihn auf Schadenersatz verklagen? Erfahren Sie, wie das LG Köln einen solchen Fall entschieden hat. |

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AUSGABE: PBP 4/2025, S. 25 · ID: 50315897

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