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RechtsmissbrauchPraxiswebsites: Agentur sucht gezielt nach DSGVO-Verstößen und will dann abkassieren
Abo-Inhalt26.06.2025143 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund
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| Darf ein Webdesigner einen Zahnarzt anschreiben, um auf dessen Website auf Datenschutzverstöße hinzuweisen und zugleich anbieten, bei Beseitigung der Rechtsverletzungen kostenpflichtig zu helfen? Diese interessante und nicht nur für Zahnärzte wichtige Frage beantwortete jetzt ein Gericht – und es wurde deutlich! |
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AUSGABE: ZP 7/2025, S. 7 · ID: 50396041
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