Kieferorthopädie
KFO-Behandlung mit Alignern kann in extremen Ausnahmefällen „Kassenleistung“ sein
Grundsätzlich sind kieferorthopädische Behandlungen mit Alignern nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, da es sich um eine „neue“, bisher nicht empfohlene Behandlungsmethode im Sinne von § 135 Abs. 1 ...