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Zahnersatz75 Prozent Festzuschuss, obwohl ein Jahr im Bonusheft fehlt
| Seit einigen Jahren deckt der Festzuschuss für Zahnersatz 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung ab. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Nach § 55 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V kann ein einmaliges Versäumnis folgenlos bleiben, wenn der Versicherte hierfür eine ausreichende Begründung angibt (vgl. AAZ 09/2024, Seite 5). Aus einem aktuellen obergerichtlichen Urteil geht hervor, dass die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Regelungen zur Ausnahmefällen bisher zu restriktiv ausgelegt hat (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.10.2024, Az. L 5 KR 1137/23). |
KZBV vertritt eine restriktive Auffassung ...
AUSGABE: AAZ 2/2025, S. 3 · ID: 50255277