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KieferorthopädieKFO-Behandlung mit Alignern kann in extremen Ausnahmefällen „Kassenleistung“ sein

Abo-Inhalt08.05.20254 Min. LesedauerVon RA, FA MedizinR Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Hamburg

| Grundsätzlich sind kieferorthopädische Behandlungen mit Alignern nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, da es sich um eine „neue“, bisher nicht empfohlene Behandlungsmethode im Sinne von § 135 Abs. 1 Satz 1 1 Nr. SGB V handelt und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) insofern die erforderliche Anerkennung nicht ausgesprochen hat. Das Landessozialgericht (LSG) Bayern hat eine Krankenkasse jetzt in einem besonderen Fall dennoch zur Leistung verpflichtet (Urteil vom 25.06.2024, Az. L 5 KR 364/22). Es ging dabei um ein Kind mit schwerster Behinderung. |

Inhaltsverzeichnis

AUSGABE: ZP 5/2025, S. 10 · ID: 50384920

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