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Unlauterer WettbewerbPrivate Aussagen in sozialen Medien eines ArbN über Konkurrenten nicht dem ArbG zurechenbar

Abo-Inhalt01.01.202475 Min. Lesedauer

| Allein das mittelbare wirtschaftliche Interesse eines Mitarbeiters am Unternehmenserfolg reicht nicht aus, um nach § 8 Abs. 2 UWG dem ArbG dessen Äußerungen in sozialen Netzwerken zuzurechnen. |

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AUSGABE: AA 1/2024, S. 7 · ID: 49835481

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