März 2023
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PräventionBefristete Leistungen: Bei häufigerer Abrechnung drohen Streichungen
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| Nach wie vor werden präventive Leistungen von den Krankenkassen extrabudgetär zu den im EBM ausgewiesenen Vergütungen bezahlt. Von daher ist es verständlich, dass die Krankenkassen ein besonderes Augenmerk darauf richten, ob die im EBM verzeichneten präventiven Leistungen häufiger abgerechnet werden als in den entsprechenden Richtlinien vorgesehen. |
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AUSGABE: AAA 3/2023, S. 4 · ID: 49190601
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