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März 2023

PräventionBefristete Leistungen: Bei häufigerer Abrechnung drohen Streichungen

Top-BeitragAbo-Inhalt14.02.20232830 Min. LesedauerVon Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

| Nach wie vor werden präventive Leistungen von den Krankenkassen extrabudgetär zu den im EBM ausgewiesenen Vergütungen bezahlt. Von daher ist es verständlich, dass die Krankenkassen ein besonderes Augenmerk darauf richten, ob die im EBM verzeichneten präventiven Leistungen häufiger abgerechnet werden als in den entsprechenden Richtlinien vorgesehen. |

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AUSGABE: AAA 3/2023, S. 4 · ID: 49190601

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