Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2023 abgeschlossen.
EBM 2023Reha-Verordnung nach EBM-Nr. 01611 weiterhin extrabudgetär
| Die extrabudgetäre Vergütung der Verordnung von medizinischer Rehabilitation nach Vordruck-Muster 61 mit Abrechnung der EBM-Nr. 01611 war zunächst befristet bis zum 31.03.2023 (AAA 04/2021, Seite 19). Da derzeit keine zuverlässigen Prognosen möglich sind, wie sich die Anzahl der vertragsärztlichen Verordnungen der EBM-Nr. 01611 entwickeln wird, hat der Bewertungsausschuss diese extrabudgetäre Finanzierung bis zum 31.12.2023 verlängert. Die mit 315 Punkten bewertete Nr. 01611 wird daher in 2023 weiterhin mit 36,20 Euro vergütet. |
| Die extrabudgetäre Vergütung der Verordnung von medizinischer Rehabilitation nach Vordruck-Muster 61 mit Abrechnung der EBM-Nr. 01611 war zunächst befristet bis zum 31.03.2023 (AAA 04/2021, Seite 19). Da derzeit keine zuverlässigen Prognosen möglich sind, wie sich die Anzahl der vertragsärztlichen Verordnungen der EBM-Nr. 01611 entwickeln wird, hat der Bewertungsausschuss diese extrabudgetäre Finanzierung bis zum 31.12.2023 verlängert. Die mit 315 Punkten bewertete Nr. 01611 wird daher in 2023 weiterhin mit 36,20 Euro vergütet. |
AUSGABE: AAA 3/2023, S. 1 · ID: 49221716