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Europäische KrankenversichertenkarteNeuerungen bei der Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind
Abo-Inhalt 05.02.2024 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Einige Neuerungen in Anlage 20 des Bundesmantelvertrags – Ärzte (BMV – Ärzte, online unter iww.de/s10280), der Vereinbarung zur europäischen Krankenversichertenkarte, sind für die Abrechnung in Arztpraxen relevant. |
GHIC seit 2024 für Patienten aus UK und Nordirland maßgeblich
Betroffen sind Behandlungen bei Personen, die eine Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC), Global Health Insurance Card (GHIC) oder provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) vorlegen bzw. über einen Nationalen Anspruchsnachweis verfügen. Generell wird seit dem 01.01.2024 für Patienten aus dem Vereinigten Königreich (UK) und Nordirland die GHIC als Anspruchsnachweis vereinbart. Weitere Anpassungen sind u. a. (Überblick der Neuerungen bei der KV Brandenburg online unter iww.de/s10281):
Ausgabe: 2/2024, S. 1 · ID: 49894035
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