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Europäische KrankenversichertenkarteNeuerungen bei der Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind

Abo-Inhalt 05.02.2024 2 Min. Lesedauer

| Einige Neuerungen in Anlage 20 des Bundesmantelvertrags – Ärzte (BMV – Ärzte, online unter iww.de/s10280), der Vereinbarung zur europäischen Krankenversichertenkarte, sind für die Abrechnung in Arztpraxen relevant. |

Betroffen sind Behandlungen bei Personen, die eine Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC), Global Health Insurance Card (GHIC) oder provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) vorlegen bzw. über einen Nationalen Anspruchsnachweis verfügen. Generell wird seit dem 01.01.2024 für Patienten aus dem Vereinigten Königreich (UK) und Nordirland die GHIC als Anspruchsnachweis vereinbart. Weitere Anpassungen sind u. a. (Überblick der Neuerungen bei der KV Brandenburg online unter iww.de/s10281):

Ausgabe: 2/2024, S. 1 · ID: 49894035

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