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VertragsarztrechtPrüfungen wegen EBM-Nrn. 35100 und 35110: zur Quantifizierung von Praxisbesonderheiten
Abo-Inhalt 01.02.2024 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Jan Moeck, Kanzlei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, db-law.de
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Hinweis an Redaktion
| Im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher Leistungen, insbesondere im hausärztlichen Bereich, stehen nicht selten Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung im Fokus. Das Sozialgericht (SG)Marburg hat dazu im September 2023 in insgesamt drei Verfahren zugunsten von Ärztinnen bzw. Ärzte entschieden, die gegen Honorarrückforderungen der Prüfgremien geklagt hatten. Das Gericht hat sich dabei insbesondere mit der Frage befasst, wie die Prüfgremien die Praxisbesonderheiten zu quantifizieren haben (Gerichtsbescheid des SG Marburg vom 08.09.2023, Az. S 17 KA 87/18; Urteile des SG Marburg vom 27.09.2023, Az. S 17 KA 22/21 und Az. S 17 KA 157/21). |
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe: 2/2024, S. 15 · ID: 49883708
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