AAAAbrechnung aktuell
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
VertragsarztrechtVersichertenpauschale nach Nr. 03000: Die bloße Konsultation (am Empfangstresen) reicht nicht!
Abo-Inhalt 28.02.2024 5 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Meike Schmucker, LL.M., Münster, voss-medizinrecht.de
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat im Fall einer Plausibilitätsprüfung einer hausärztlichen Praxis über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Versichertenpauschale (EBM-Nr. 03000) abgerechnet werden darf. Abweichend von der vorhergehenden rechtlichen Bewertung durch das Sozialgericht Berlin (siehe hierzu AAA 12/2020, Seite 13) wurde die Honorarkürzung zulasten des Hausarztes letztlich bestätigt. Daraus ergeben sich für alle vertragsärztlichen Fachgruppen, die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen abrechnen, erhebliche Konsequenzen (Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2023, Az. L 7 KA 29/20). |
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe: 3/2024, S. 10 · ID: 49932785
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...