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GesetzgebungEntbudgetierung und EBM-Detailänderungen im Bundeskabinett beschlossen

Abo-Inhalt 04.06.2024 1 Min. Lesedauer

| Der Gesetzentwurf zur Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und zu weiteren EBM-Detailänderungen hat die erste Hürde genommen: Das Bundeskabinett hat dem vom Bundesgesundheitsministerium (BGM) vorgelegten Entwurf am 22.05.2024 zugestimmt und damit das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eingeleitet. |

Im Vergleich zum Referentenentwurf vom 12.04.2024 (siehe AAA 04/2024, Seite 3 und AAA 05/2024, Seite 3) gibt es nur wenige Änderungen: Nicht mehr im Entwurf enthalten ist der Patientenbonus in Höhe von 30 Euro jährlich bei Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung. Zudem wurden die Anforderungen an die neu zu beschließende Versorgungspauschale reduziert. So sind beispielsweise keine verpflichtenden Sprechstunden an Samstagen mehr vorgesehen. Über den weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen werden wir Sie wie gewohnt informieren.

Ausgabe: 06/2024, S. 1 · ID: 50045149

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