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GOÄ Abrechnungsempfehlungen 2024Neue Analogleistungen zur Psychotherapie – auch für Hausärzte
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| Zum 01.07.2024 haben sich die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Beihilfeträger von Bund und Ländern (außer Schleswig-Holstein und Hamburg) sowie der PKV-Verband auf eine neue Abrechnungsempfehlung zur besseren psychotherapeutischen Versorgung von Privatpatienten und Beihilfeberechtigten geeinigt. AAA berichtete (AAA 08/2024, Seite 13) und geht in diesem Beitrag konkret auf die Optionen für Hausarztpraxen ein (Abrechnungsempfehlungen bei der BÄK online unter iww.de/s11325). |
Ausgabe: 9/2024, S. 9 · ID: 50131388
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