26.02.2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 26.02.2025 abgeschlossen.
LeserforumÜberraschung in der Apotheke: Schmelz- statt Filmtabletten
Abo-Inhalt 25.02.2025 2 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg, dr-schroeder.com
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Frage: „Wir haben Filmtabletten auf der Verordnung für einen Patienten vermerkt, aber nicht das Aut-Idem-Kreuz gesetzt. In der Apotheke wurden dem Patienten unter Verweis auf bestehende Rabattverträge stattdessen Schmelztabletten herausgegeben. Ist das rechtens? |
Antwort: Es ist nicht so, dass Apotheker bei Verordnungen als „verlängerter Arm der Ärzte“ fungieren. Nicht selten erhält der Patient ein anderes Präparat. Die Apotheker sind in bestimmten Fällen sogar dazu verpflichtet, ein preisgünstigeres Medikament nach der sogenannten Aut-idem-Regel herauszugeben. Dazu müssen sie einige Voraussetzungen beachten:
ID: 50292734
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion