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Früherkennung kolorektales KarzinomSeit April: Zwei-Jahres-Regel für iFOB-Test bei Patienten zwischen 50 und 54 Jahren
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.01.2025 Änderungen bei der Darmkrebsvorsorge beschlossen (Beschluss beim G-BA online unter iww.de/s12660). Die für Hausärzte wesentliche Änderung betrifft das Intervall für den immunologischen Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOB-Test) und damit die Abrechnung der EBM-Nr. 01737 (bewertet mit 57 Punkten und als Präventionsleistung extrabudgetär vergütet): Seit dem 01.04.2025 haben GKV-Versicherte zwischen 50 und 54 Jahren einen Anspruch auf die Durchführung des iFOB-Tests als Alternative zur Vorsorge-Koloskopie nur noch alle zwei Jahre (bisher jährlich). |
Die Nr. 01737 steht für die Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems inkl. der entsprechenden Beratung zur Verfügung. Zudem haben seit dem 01.04.2025 auch Frauen bereits ab dem 50. Lebensjahr (bisher 55. Lebensjahr) Anspruch auf eine Vorsorge-Koloskopie.
AUSGABE: AAA 4/2025, S. 2 · ID: 50365205