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PortopauschaleKrankenbeförderung per Video verordnet? Portopauschale für Postversand seit April 2025 möglich!
| Verordnet ein Vertragsarzt auf Basis einer Videosprechstunde oder eines Telefongesprächs für einen GKV-Patienten eine Krankenbeförderung, so kommt seit dem 01.04.2025 für die postalische Versendung dieser Verordnung auch die Abrechnung der Kostenpauschale gemäß EBM-Nr. 40128 (bewertet mit 0,96 Euro) infrage. Seit Ende Dezember 2024 kann eine Krankenbeförderung auch per Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen auch per Telefon verordnet werden (siehe AAA 01/2025, Seite 1). Bereits für den postalischen Versand anderer Verordnungen sowie von Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigungen ist die Kostenpauschale Nr. 40128 berechnungsfähig. |
| Verordnet ein Vertragsarzt auf Basis einer Videosprechstunde oder eines Telefongesprächs für einen GKV-Patienten eine Krankenbeförderung, so kommt seit dem 01.04.2025 für die postalische Versendung dieser Verordnung auch die Abrechnung der Kostenpauschale gemäß EBM-Nr. 40128 (bewertet mit 0,96 Euro) infrage. Seit Ende Dezember 2024 kann eine Krankenbeförderung auch per Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen auch per Telefon verordnet werden (siehe AAA 01/2025, Seite 1). Bereits für den postalischen Versand anderer Verordnungen sowie von Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigungen ist die Kostenpauschale Nr. 40128 berechnungsfähig. |
AUSGABE: AAA 4/2025, S. 2 · ID: 50365201
