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Prävention/EBM/GOÄDarmkrebsvorsorge in der hausärztlichen Praxis
| Die Darmkrebsfrüherkennung ist vor allem im Rahmen der hausärztlichen Betreuung sinnvoll. Der Monat März bietet sich dabei als traditioneller Monat der Darmkrebsvorsorge an, um die Patientinnen und Patienten daran zu erinnern und sie bezüglich der Möglichkeiten zu beraten. Diese Beratung ist insbesondere nach dem EBM, aber auch nach der GOÄ berechnungsfähig. |
Beratung zur Dickdarmkarzinom-Früherkennung
Die Darmkrebsvorsorge steht auf drei Säulen. Die erste Säule ist die Beratung aller Versicherten ab 50 Jahren, die zweite Säule ist der immunologische Stuhlbluttest (iFOBT) und die dritte Säule die Vorsorgekoloskopie. Aufgrund der Vorgaben der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Erreichen des Alters der Anspruchsberechtigung eine Einladung von ihrer Krankenkasse, danach erneut mit 55, 60 und 65 Jahren.
Die Beratung ist abrechenbar für GKV-Versicherte mit der EBM-Nr. 01740 – einmalig im Leben eines Menschen, und zwar nach Vollendung des 50. Lebensjahres. Hier bietet sich mithilfe der EDV die Möglichkeit an, alle GKV-Patienten nach Vollendung des 50. Lebensjahres zeitnah daraufhin anzusprechen, um evtl. auch konkurrierenden Arztgruppen zuvorzukommen. Denn nur die Praxis, die als erste die Leistung bei einem Patienten abrechnet, bekommt diese extrabudgetär bezahlt. Alle späteren Abrechnungen werden – auch fachgruppenübergreifend – gestrichen. Unterstützend und zum Nachlesen sollte dem Patienten die Patienteninformation zur Darmkrebsvorsorge der KBV mitgegeben werden (bei der KBV online unter iww.de/s12551).
EBM-Nr. 01740 | ||
Leistung | Bewertung | Prüfzeit |
Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms gemäß Teil II. § 5 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)
Obligater Leistungsinhalt: Einmalige Beratung frühzeitig nach Vollendung des 50. Lebensjahres anhand der Versicherteninformation über Ziel und Zweck des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs | 116 Punkte (14,38 Euro)* | 5 Min ./TP** |
* Orientierungspunktwert 2025: 12,3934 Cent; ** TP = Tagesprofil
Da es in der GOÄ keine adäquate Abrechnungsposition gibt, kann hier die Nr. 1 GOÄ oder alternativ auch die Nr. 3 GOÄ abgerechnet werden. Wird die Beratung zusammen mit den Nrn. 28 oder 29 GOÄ erbracht, können diese entsprechend gesteigert abgerechnet werden. Auch bei Privatpatienten kann natürlich die KBV-Patienteninformation mitgegeben werden.
GOÄ: Beratung zur Darmkrebsvorsorge – Abrechnungsoptionen | ||||
GOÄ | Leistung | Punkte | Faktor | Honorar |
1 | Beratung | 80 | 2,3 | 10,72 Euro |
3 | Eingehende Beratung | 150 | 2,3 | 20,11 Euro |
28 | Krebsfrüherkennung Männer + Beratung Darmkrebs | 280 | 3,5 | 57,12 Euro |
29 | Gesundheitsuntersuchung + Beratung Darmkrebs | 440 | 3,5 | 89,76 Euro |
Immunologischer Stuhlbluttest (iFOBT)
Der iFOBT kann derzeit für GKV-Patienten im Alter von 50 bis 54 Jahren einmal jährlich erfolgen, danach ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre, falls keine Vorsorgekoloskopie erfolgt. Ab dem 01.04.2025 ist der iFOBT nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auch für Versicherte im Alter von 50 bis 54 Jahren nur noch alle zwei Jahre möglich. Durchführung und Abrechnung des Tests sind aufgeteilt zwischen den Vertragsärzten, die den Test veranlassen (z. B. Hausärzte) und dem Laborfacharzt. Die veranlassenden Ärzte rechnen für die Ausgabe und Weiterleitung des Tests an den Laborfacharzt inkl. Beratung die Nr. 01737 ab (der Laborfacharzt die Nr. 01738, die Entnahmesysteme werden vom Laborfacharzt zur Verfügung gestellt).
EBM-Nrn. 01737 | ||
Leistung | Bewertung | Prüfzeit |
Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems gemäß Teil II. § 6 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), inkl. Beratung Obligater Leistungsinhalt
| 57 Punkte (7,06 Euro) | k. A. |
* Orientierungspunktwert 2025: 12,3934 Cent
In der GOÄ gibt es keine adäquate Position für die Ausgabe und Weiterleitung des iFOBT. Erfolgt bei einem Praxiskontakt lediglich eine gezielte ärztliche Beratung zum iFOBT, so können auch hier die Nrn. 1 oder 3 GOÄ abgerechnet werden. Bei gleichzeitiger Abrechnung der Nr. 28 GOÄ kann keine zusätzliche Beratung abgerechnet werden, bei Abrechnung der Nr. 29 GOÄ, evtl. eine eher moderate Erhöhung des Steigerungsfaktors (z. B. 3,0-fach).
Vorsorgekoloskopie
Auch wenn die Koloskopie in aller Regel keine für Hausärzte abrechenbare Leistung darstellt, sollen hier doch die wesentlichen Punkte zur Vorsorgekoloskopie erwähnt werden. Abrechenbar ist die Vorsorgekoloskopie
- bei Männern ab dem 50. Lebensjahr,
- bei Frauen ab dem 55. Lebensjahr, allerdings nur bis zum 30.03.2025.
Ab dem 01.04.2025 wird das Anfangsalter bei Frauen nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls auf 50 Jahre gesenkt und damit dem Alter bei Männern angeglichen. Eine zweite Vorsorgekoloskopie ist dann zehn Jahre nach der ersten Koloskopie zulasten der GKV erneut abrechenbar.
AUSGABE: AAA 3/2025, S. 10 · ID: 50324747