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BerufsrechtDelegation von Leistungen in der Hausarztpraxis – was, wie und an wen delegieren?

Abo-Inhalt07.04.20251051 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Taisija Taksijan LL.M., Hamburg

| Bereits vor 50 Jahren erkannte der Bundesgerichtshof (BGH) die Bedeutung der Delegation in der „modernen Medizin“ und formulierte: „Die Verwendung nichtärztlicher Hilfspersonen ist aus der modernen Medizin und insbesondere aus dem heutigen Klinikwesen nicht wegzudenken. (…) Ein persönliches Eingreifen des Arztes ist (…) zu fordern, wo die betreffende Tätigkeit gerade dem Arzte eigene Kenntnisse und Kunstfertigkeiten voraussetzt.“ (BGH- Urteil vom 24.06.1975, Az. VI ZR 72/74). Die richtige Grenzziehung zwischen Tätigkeiten, die Sie als Ärztin oder Arzt delegieren können oder nicht, ist unverändert relevant: als Voraussetzung für effektive Praxisführung und reibungslose Abrechnung der Leistungen. Worauf kommt es an? |

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AUSGABE: AAA 4/2025, S. 13 · ID: 50245295

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