Vertragsarztrecht
Keine Überraschung aus Kassel: Rechtsprechung zur Fortbildung bleibt streng
Die Fortbildungspflicht gehört zu den zentralen Pflichten jedes Vertragsarztes. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt erneut: Wer die Formalien nicht einhält, riskiert empfindliche Honorarkürzungen, selbst dann, wenn er ...