GOÄ & EBMAbrechnung von COVID-19-Impfungen – Update November 2025
| Seit dem 08.04.2023 ist die Schutzimpfung gegen COVID-19 Teil der Regelversorgung für alle GKV-Patienten. Abrechnung und Vergütung erfolgen damit nach den regional verhandelten Impfvereinbarungen der einzelnen KVen. Für die Abrechnung sind bundesweit gültige Pseudo-Gebührenpositionen vereinbart. Diese ändern sich durch erforderliche Anpassungen des Impfstoffs aufgrund von Virusmutationen immer wieder, zuletzt im November 2025. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich geändert hat. |
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AUSGABE: AAA 11/2025, S. 7 · ID: 50597993