VertragsarztrechtKeine Überraschung aus Kassel: Rechtsprechung zur Fortbildung bleibt streng
| Die Fortbildungspflicht gehört zu den zentralen Pflichten jedes Vertragsarztes. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt erneut: Wer die Formalien nicht einhält, riskiert empfindliche Honorarkürzungen, selbst dann, wenn er tatsächlich fortgebildet ist (Urteil vom 27.08.2025, Az. B 6 KA 10/24 R). |
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AUSGABE: AAA 11/2025, S. 13 · ID: 50597835