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ZahnersatzFestzuschüsse: Vergütung für Regelversorgung zum 01.01.2023 um 3,45 Prozent gestiegen
| Bei der Versorgung mit Zahnersatz wurde die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 01.01.2023 angepasst. Wie die KZBV mitteilt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15.12.2022 eine Erhöhung um 3,45 Prozent beschlossen. Inzwischen liegt auch die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 21.12.2022 vor, wonach der Beschluss des G-BA nicht beanstandet wird. Eine Abrechnungshilfe der KZBV für Festzuschüsse finden Sie online unter iww.de/s7443. |
Grundlage für die Erhöhung bei den in der Regelversorgung enthaltenen zahnärztlichen Leistungen ist eine Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband. Danach wurden die zahnärztlichen Leistungen auf Basis der Anhebung des bundeseinheitlichen durchschnittlichen Punktwerts für Zahnersatz ab dem 01.01.2023 i. H. v. 1,0389 Euro (+ 3,45 Prozent gegenüber Jahresdurchschnitt 2022) berechnet. Die Erhöhung für die Vergütung der enthaltenen zahntechnischen Leistungen um 3,45 Prozent basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und dem GKV-Spitzenverband vom 22.11.2022 (AAZ 02/2022, Seite 4 ff.). Ebenfalls um 3,45 Prozent wurde eine Erhöhung der Kosten für Verbrauchsmaterial und Prothesenzähne eingepreist.
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AUSGABE: AAZ 2/2023, S. 1 · ID: 48974800