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BerufsrechtVerbindliche Zahnarztnummer seit dem 01.01.2023: Das müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte wissen
| Mit der Einführung der lebenslangen Zahnarztnummer besteht für Zahnärztinnen und Zahnärzte die Verpflichtung, bei allen Behandlungsfällen im Rahmen der Abrechnung anzugeben, welche Personen (niedergelassene, angestellte und ermächtigte Zahnärzte) an der Behandlung des Versicherten beteiligt waren. Die gesetzliche Vorgabe zur Vergabe von (Zahn-)Arztnummern als Kennzeichen im Abrechnungsverfahren besteht schon seit langer Zeit. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist vorrangig die Erleichterung der Auswertung zahnärztlicher Leistungsdaten. Zum 01.01.2023 wurde diese Vorgabe nun für Zahnärzte verbindlich umgesetzt. AAZ fasst zusammen, was Sie als Betroffene wissen müssen. |
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AUSGABE: AAZ 2/2023, S. 2 · ID: 48982581