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KassenabrechnungMKG-Chirurgie: EBM-Änderungen bei vertragsärztlichen Operationen ab 01.01.2023
| MKG-Chirurgen sind häufig sowohl vertragsärztlich als auch vertragszahnärztlich tätig. Für den vertragsärztlichen Bereich – mit Abrechnung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) – hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.01.2023 umfangreiche Änderungen bei ambulanten und belegärztlichen Operationen beschlossen. Zudem gilt ab diesem Zeitpunkt ein neuer AOP-Vertrag. Die wesentlichen für vertragsärztliche MKG-Chirurgen relevanten Änderungen fasst AAZ im Folgenden zusammen. Weitere Details hierzu finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), online unter iww.de/s7455 (KBV, Mitteilung vom 16.12.2022) sowie unter iww.de/s7456 (KBV, Mitteilung vom 16.12.2022). |
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AUSGABE: AAZ 2/2023, S. 11 · ID: 48982945