Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Mai 2025

ParodontologieAnpassung der PAR-Richtlinie zum 01.07.2025 – Bewertungsausschuss fasst BEMA-Nr. UPT neu

Abo-Inhalt14.04.20257 Min. Lesedauer

| Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anpassung der PAR-Richtlinie zum 01.07.2025 betraf vor allem die veränderte Fristenregelung bei den UPT-Maßnahmen (AAZ 03/2025, Seite 3 ff.). Nun hat auch der Bewertungsausschuss per Beschluss vom 12.03.2025 im BEMA die Änderungen nachvollzogen, die der G-BA im Dezember 2024 für die PAR-Richtlinie vorgenommen hatte. Auch die BEMA-Änderungen sollen zum 01.07.2025 in Kraft treten, soweit das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die beschlossenen Änderungen nicht beanstandet. Was die Änderungen für die Planung der UPT-Strecke in der Zahnarztpraxis bedeutet, erläutert dieser Beitrag. |

AdobeStock_883372998_KIgeneriert_Topnews.jpg (Bild: © Iryna - stock.adobe.com (KI-generiert))
Bild vergrößern
Bild: © Iryna - stock.adobe.com (KI-generiert)

AUSGABE: AAZ 5/2025, S. 4 · ID: 50383919

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte