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BildgebungWF-Röntgenkontrollbild sitzungsgleich mit Bissflügelaufnahmen – wie ist das abzurechnen?

15.05.20251 Min. LesedauerVon beantwortet von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen

| Frage:Mit großem Interesse habe ich Ihren Kurzbeitrag über die BEMA-Nr. Ä925a gelesen (AAZ 04/2025, Seite 1, Abruf-Nr. 50329448). Wir haben nun bei einer Patientin Bissflügelaufnahmen angefertigt. In derselben Sitzung haben wir eine Wurzelfüllung (WF) gelegt und ein Kontrollröntgenbild angefertigt. Für die beiden Bissflügelaufnahmen haben wir die BEMA-Nr. Ä 925a (Rö2) angesetzt. Ist das Kontrollbild ebenfalls nach BEMA-Nr. Ä 925a zu berechnen oder nach BEMA-Nr. Ä 925b (Rö5)?“ |

Antwort: In der Annahme, dass

  • beide Röntgenaufnahmen zeitgleich angefertigt werden,
  • keine veränderte klinische Situation vorliegt und
  • die Bissflügelaufnahmen für die rechte und linke Seite angefertigt werden,

erfolgt die Berechnung nach BEMA-Nr. Ä925b (Rö5).

ID: 50419173

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