BildgebungWF-Röntgenkontrollbild sitzungsgleich mit Bissflügelaufnahmen – wie ist das abzurechnen?
15.05.20251 Min. LesedauerVon beantwortet von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Kurzbeitrag über die BEMA-Nr. Ä925a gelesen (AAZ 04/2025, Seite 1, Abruf-Nr. 50329448). Wir haben nun bei einer Patientin Bissflügelaufnahmen angefertigt. In derselben Sitzung haben wir eine Wurzelfüllung (WF) gelegt und ein Kontrollröntgenbild angefertigt. Für die beiden Bissflügelaufnahmen haben wir die BEMA-Nr. Ä 925a (Rö2) angesetzt. Ist das Kontrollbild ebenfalls nach BEMA-Nr. Ä 925a zu berechnen oder nach BEMA-Nr. Ä 925b (Rö5)?“ |
Antwort: In der Annahme, dass
- beide Röntgenaufnahmen zeitgleich angefertigt werden,
- keine veränderte klinische Situation vorliegt und
- die Bissflügelaufnahmen für die rechte und linke Seite angefertigt werden,
erfolgt die Berechnung nach BEMA-Nr. Ä925b (Rö5).
ID: 50419173
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion