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PräventionVersiegelungen nach BEMA und GOZ abrechnen
Abo-Inhalt15.07.202574 Min. LesedauerVon Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen
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Hinweis an Redaktion
| Versiegelungen sind sowohl im BEMA als auch in der GOZ als Gebührenpositionen enthalten. Allerdings lassen sich die jeweils beschriebenen Leistungen nicht miteinander vergleichen. Wann welche Position berechnungsfähig ist, fasst dieser Beitrag zusammen. |
AUSGABE: AAZ 8/2025, S. 3 · ID: 50468056
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