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PräventionUpdate zur Versiegelung von Prämolaren und/oder Glattflächen: Welche Krankenkasse erstattet was?

Abo-Inhalt22.10.202528 Min. LesedauerVon Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

| Die Fissurenversiegelung der großen Backenzähne (6er und 7er) bei Kindern und Jugendlichen vom 6. bis zum vollendeten 18 Lebensjahr gehört zum Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Versiegelung der Prämolaren, Frontzähne und Milchmolaren ist dagegen eine Privatleistung. Dennoch übernehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten auch für Versiegelungen außerhalb der gesetzlichen Regelung oder gewähren entsprechende Zuschüsse. Die Höhe und die Konditionen der Erstattung variieren je nach Kasse allerdings erheblich. Wichtig: Dieser Beitrag ist ein Update aus AAZ 04/2022, Seite 11 ff. |

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AUSGABE: AAZ 11/2025, S. 12 · ID: 50579844

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