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ArzneimittelabrechnungZuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken
Abo-Inhalt27.12.20211516 Min. Lesedauer
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| Seit dem 15.12.2021 gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel eine neue Formel zur Berechnung des Verkaufspreises: Einkaufspreis + 3 % Liquiditätsausgleich + 8,35 Euro Festzuschlag + 0,21 Euro zur Sicherstellung des Notdienstes + 0,20 Euro für pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken + Umsatzsteuer. |
Zuschlag wird über Apothekenrechenzentren an den NNF abgeführt
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG), mit dem auch § 129 Abs. 5e Sozialgesetzbuch (SGB) V eingeführt wurde. Der Zuschlag wird über die Apothekenrechenzentren an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands e. V. (DAV) abgeführt.
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AUSGABE: AH 2/2022, S. 1 · ID: 47906954
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