Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
AHApotheke heute

ArzneimittelabrechnungZuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken

Abo-Inhalt27.12.20211516 Min. Lesedauer

| Seit dem 15.12.2021 gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel eine neue Formel zur Berechnung des Verkaufspreises: Einkaufspreis + 3 % Liquiditätsausgleich + 8,35 Euro Festzuschlag + 0,21 Euro zur Sicherstellung des Notdienstes + 0,20 Euro für pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken + Umsatzsteuer. |

Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG), mit dem auch § 129 Abs. 5e Sozialgesetzbuch (SGB) V eingeführt wurde. Der Zuschlag wird über die Apothekenrechenzentren an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands e. V. (DAV) abgeführt.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: AH 2/2022, S. 1 · ID: 47906954

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte