Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
AHApotheke heute
Feb. 2022

ArzneimittelabrechnungHash-Code und Z-Daten: Übergangsfrist bis zum 30.06.2022

11.01.20221826 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

| Seit dem 01.01.2022 muss auch bei der Abgabe von Rezepturen nach den §§ 4 und 5 Abs. 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sowie bei der Abgabe von Rezepturen und Fertigarzneimittelteilmengen nach den Anlagen 4 und 5 zur Hilfstaxe ein Hash-Code auf das Papierrezept gedruckt und ein Z-Datensatz an den Kostenträger übermittelt werden. Innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 darf bei Versagen der Technik die Abrechnung von Papierrezepten aber noch auf die herkömmliche Art erfolgen. |

| Seit dem 01.01.2022 muss auch bei der Abgabe von Rezepturen nach den §§ 4 und 5 Abs. 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sowie bei der Abgabe von Rezepturen und Fertigarzneimittelteilmengen nach den Anlagen 4 und 5 zur Hilfstaxe ein Hash-Code auf das Papierrezept gedruckt und ein Z-Datensatz an den Kostenträger übermittelt werden. Innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 darf bei Versagen der Technik die Abrechnung von Papierrezepten aber noch auf die herkömmliche Art erfolgen. |

AUSGABE: AH 2/2022, S. 1 · ID: 47918287

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte