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HilfsmittelversorgungHilfsmittelversorgung: Ausnahmeregelungen nicht verlängert
| Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat die Ausnahmeregelungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Coronapandemie nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert. |
Seit dem 01.04.2022 müssen demnach wieder alle vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten werden, alle geforderten Unterschriften vom Empfänger geleistet werden, Beratungen und Einweisungen auf herkömmliche Weise erfolgen und ärztliche Verordnungen pünktlich vorliegen. Für die Abrechnung ist abermals zwingend eine Originalverordnung erforderlich. Außerdem gehören fristgerecht vorliegende Fortbildungsnachweise und Folgepräqualifizierungen wieder zu den Voraussetzungen für die Hilfsmittelversorgung.
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AUSGABE: AH 6/2022, S. 1 · ID: 48285954
