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HilfsmittelversorgungPflegehilfsmittel: freie Preiskalkulation weiterhin gestattet
| Die Ausnahmeregelung bezüglich der freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wurde noch einmal bis zum 30.06.2022 verlängert. Dies betrifft die komplette Produktgruppe 54 inkl. FFP2-Masken zu marktüblichen Preisen bei den Kostenträgern, die die Abgabe von FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel generell gestatten. |
| Die Ausnahmeregelung bezüglich der freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wurde noch einmal bis zum 30.06.2022 verlängert. Dies betrifft die komplette Produktgruppe 54 inkl. FFP2-Masken zu marktüblichen Preisen bei den Kostenträgern, die die Abgabe von FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel generell gestatten. |
AUSGABE: AH 6/2022, S. 1 · ID: 48263587
