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Juli 2022

Digitale ApothekeE-Rezept: verpflichtende Einführung für Apotheken ab 01.09.2022

Abo-Inhalt10.06.20226306 Min. Lesedauer

| In einer Sondergesellschafterversammlung hat am 31.05.2022 die gematik mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Mehrheitsgesellschafter die verpflichtende Einführung des E-Rezepts für alle Apotheken ab dem 01.09.2022 beschlossen. |

Für Ärzte und Zahnärzte soll die verpflichtende Einführung des E-Rezepts unter der Bedingung, dass die Anfang des Jahres festgelegten Qualitätskriterien erfüllt sind, zeitlich versetzt für festgelegte Regionen Deutschlands erfolgen. Den Start machen die KV-Regionen (KV = Kassenärztliche Vereinigung) Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe am 01.09.2022 mit ausgewählten Praxen und Krankenhäusern (Phase 1). Erst nach erfolgreich verlaufener Phase 1 beginnt die Phase 2. In dieser wird das E-Rezept dann verpflichtend in den KV-Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe eingeführt und es beginnt die Pilotphase in sechs weiteren Bundesländern bzw. KV-Regionen, die zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht feststehen. In Phase 3 soll die bundesweite Nutzung des E-Rezepts erfolgen – man rechnet mit dem Frühjahr 2023.

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AUSGABE: AH 7/2022, S. 1 · ID: 48404775

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