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Digitaler ImpfnachweisRecht auf Neuausstellung von digitalen Impfzertifikaten
| Das Robert Koch-Institut (RKI) arbeitet mit Hochdruck daran, dass sowohl die Corona-Warn-App als auch die CovPass-App in der Lage sein werden, technisch abgelaufene digitale COVID-Zertifikate zu aktualisieren, um unnötige Kosten durch die Neuausstellung von Bescheinigungen zu vermeiden. |
Hintergrund | Das technische Ablaufdatum der in der ersten Welle ausgestellten Bescheinigungen ist in diesen Tagen erreicht. Gemäß Verordnung (EU) 2021/953 Art. 3 Abs. 4 ist der Inhaber eines digitalen Impfnachweises dazu berechtigt, die Ausstellung eines neuen Zertifikats zu beantragen, wenn die im Originalzertifikat enthaltenen personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr richtig oder aktuell sind, auch in Bezug auf die Impfung, das Testergebnis oder die Genesung des Inhabers, oder wenn das Originalzertifikat dem Inhaber nicht mehr zur Verfügung steht. Das Zertifikat ist unentgeltlich auszustellen. Bei wiederholtem Verlust können für die Ausstellung eines neuen Zertifikats angemessene Gebühren erhoben werden.
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AUSGABE: AH 7/2022, S. 1 · ID: 48404776