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ArzneimittelversorgungSARS-CoV-2-AMVV: Verlängerung bis zum 25.11.2022
| Am 30.05.2022 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle in der Verordnung festgelegten Ausnahmeregelungen für die Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln werden noch einmal bis zum 25.11.2022 verlängert. |
| Am 30.05.2022 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle in der Verordnung festgelegten Ausnahmeregelungen für die Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln werden noch einmal bis zum 25.11.2022 verlängert. |
AUSGABE: AH 7/2022, S. 1 · ID: 48404779