Jan. 2023
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HilfsmittelversorgungAktualisierung der Anlagen zum Hilfsmittelversorgungsvertrag
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| Seit dem 01.11.2022 gelten die aktualisierten Anlagen 7 (Gehhilfen) und 10 (lymphatische Kompression) zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Es ist kein erneuter Beitritt notwendig. |
| Seit dem 01.11.2022 gelten die aktualisierten Anlagen 7 (Gehhilfen) und 10 (lymphatische Kompression) zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Es ist kein erneuter Beitritt notwendig. |
AUSGABE: AH 1/2023, S. 1 · ID: 48796816
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