Jan. 2023
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SonderzahlungenInflationsausgleichsprämie: In der Apotheke sind 3.000 Euro steuerfrei!
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| Auch Angestellte in Apotheken sind durch die anhaltend hohe Inflation stark belastet. Um sie zu unterstützen, können Apotheker ihnen bis zu 3.000 Euro vollkommen frei von Steuern und Sozialabgaben zahlen. Von der Inflationsausgleichsprämie profitieren sowohl die Arbeitnehmer durch den Zufluss „brutto wie netto“ als auch die Apotheker durch die entfallenden Sozialabgaben und eine höhere Mitarbeitermotivation. |
Inhaltsverzeichnis
- Die Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie
- Auszahlung durch den Apotheker an einen seiner Mitarbeiter
- Auszahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Auszahlung bis zum 31.12.2024
- Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise
- Zuschuss oder Sachbezug bis zum Höchstbetrag von 3.000 Euro
- Aufzeichnungen im Lohnkonto
- Vergleich Sonderzahlung und Inflationsausgleichsprämie
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AUSGABE: AH 1/2023, S. 16 · ID: 48658158
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