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RetaxationPrimärkassen NRW: Keine Nullretaxationen wegen fehlender Dosierungsanweisungen mehr

07.06.20236483 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

| Durch Anpassungen von § 4 Abs. 2 und 3 des Arzneilieferungsvertrags der Primärkassen in NRW (ALV NW) dürfen seit dem 01.05.2023 keine fehlenden Angaben von Dosierungsanweisungen auf Verordnungen mehr retaxiert werden. Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Rezepturen und BtM-Rezepte! |

| Durch Anpassungen von § 4 Abs. 2 und 3 des Arzneilieferungsvertrags der Primärkassen in NRW (ALV NW) dürfen seit dem 01.05.2023 keine fehlenden Angaben von Dosierungsanweisungen auf Verordnungen mehr retaxiert werden. Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Rezepturen und BtM-Rezepte! |

AUSGABE: AH 7/2023, S. 1 · ID: 49535395

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