Juli 2023
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PersonalentwicklungSo erhalten Sie das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern
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| Seit das PTA-Reformgesetz in Kraft getreten ist, ist das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern relativ plötzlich unter vielen Apothekenleitern und PTA zum Thema geworden, die sich bislang (noch) nicht dafür interessiert haben. Seit dem 01.01.2023 dürfen PTA im Apothekenalltag nämlich erweiterte Kompetenzen erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist der Nachweis regelmäßiger Fortbildung durch Vorlage eines gültigen Fortbildungszertifikats einer Apothekerkammer. AH erläutert, wie dieser gelingt. |
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AUSGABE: AH 7/2023, S. 9 · ID: 49332940
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