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ArzneimittelversorgungVersorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder
| Am 19.04.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) bekannt gemacht, dass derzeit nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland ein Versorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder besteht. Bei antibiotikahaltigen Arzneimitteln in Form von Säften handele es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Für diese Arzneimittel stehe oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung. |
Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. So können die Behörden z. B. den Import von Ware in nicht deutscher Packungsaufmachung aus Drittstaaten erleichtern. Apotheken sollten sich nach den generellen Entscheidungen für ihr jeweiliges Bundesland richten und bei Unklarheiten bzw. Regelungslücken den zuständigen Amtsapotheker kontaktieren. Das BMG wird bekannt geben, wenn der Versorgungsmangel für beendet erklärt wurde.
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AUSGABE: AH 7/2023, S. 1 · ID: 49531004