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KostenträgerPrimärkassen NRW: Verlängerung von Friedenspflichten
Abo-Inhalt 10.12.2024 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die zuletzt bis zum 31.12.2024 geltende Friedenspflicht im Bereich E-Rezept und Entlassmanagement mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 30.06.2025 verlängert, sofern zwischenzeitlich keine Einigung zum Entlassmanagement zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erzielt wird. |
In diesen Fällen kommt es weiterhin nicht zu Retaxationen
So kommt es weiterhin nicht zu Retaxationen, wenn die Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierleiste und im Personalienfeld nicht übereinstimmt oder Unstimmigkeiten bei der Arztbezeichnung, dem Stempel oder dem Standortkennzeichen bestehen.
Ausgabe: 1/2025, S. 1 · ID: 50260785
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