Sept. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2025 abgeschlossen.
Arzneimittel-AbrechnungSichtbezug in der Apotheke: Betäubungsmittelgebühr ist nur einmal abrechenbar
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Übernimmt eine Apotheke aufgrund einer Vereinbarung mit dem verordnenden Arzt die Überlassung eines Substitutionsmittels an einen Patienten zum unmittelbaren Verbrauch (sogenannter Sichtbezug), kann die Gebühr nach § 7 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nur einmal bei der Einlösung des Rezepts und nicht bei jeder Abgabe zum unmittelbaren Verbrauch abgerechnet werden (Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 11.03.2025, Az. L 5 KR 294/22). |
Sachverhalt
AUSGABE: AH 9/2025, S. 14 · ID: 50420094
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion