WettbewerbsrechtUnzulässige Werbung für „Abnehmspritzen“: Verschreibung erfordert persönlichen Kontakt
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Hinweis an Redaktion
| Eine Versandapotheke darf „Abnehmspritzen“ nicht bewerben, wenn die digitalen Rezepte hierfür allein aufgrund einer Online-Befragung ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellt wurden. Öffentliche Werbung für „Abnehmspritzen” ist unzulässig (Landgericht (LG) München I, Urteil vom 03.03.2025, Az. 4 HK O 15458/24, Abruf-Nr. 248304). |
Sachverhalt
ID: 50426841
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