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AHApotheke heute

WettbewerbsrechtUnzulässige Werbung für „Abnehmspritzen“: Verschreibung erfordert persönlichen Kontakt

Abo-Inhalt04.06.20252 Min. LesedauerVon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund /Münster

| Eine Versandapotheke darf „Abnehmspritzen“ nicht bewerben, wenn die digitalen Rezepte hierfür allein aufgrund einer Online-Befragung ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellt wurden. Öffentliche Werbung für „Abnehmspritzen” ist unzulässig (Landgericht (LG) München I, Urteil vom 03.03.2025, Az. 4 HK O 15458/24, Abruf-Nr. 248304). |

Sachverhalt

ID: 50426841

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