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WettbewerbsrechtBGH-Urteil zur Preisbindung: Viel Lärm um Altes
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| Mit Urteil vom 17.07.2025 (Az. I ZR 74/24, Abruf-Nr. 249373) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Werbeaktion von DocMorris aus den Jahren 2012/2013 nach damaliger Rechtslage nicht zu beanstanden war. Der BGH stützt seine Bewertung dabei auf das einschlägige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.10.2016 (Az. C-148/15). In diesem wurde die nationale Preisbindung für EU-ausländische Apotheken bereits als verfassungs- und europarechtswidrig erklärt. Damit endet ein jahrelanger juristischer Altstreit. Doch was bedeutet dieses Urteil aktuell für Apotheken? |
AUSGABE: AH 9/2025, S. 11 · ID: 50498414
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