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Aug. 2022

MeinungsfreiheitEhrverletzende Äußerungen eines Anwalts versus freie Meinungsäußerung

Abo-Inhalt06.08.20224392 Min. LesedauerVon OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Ein Rechtsanwalt darf im Rahmen seiner Berufsausübung starke und eindringliche Ausdrücke benutzen und nicht allein in der Sache, sondern auch gegen Personen argumentieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht muss hier nach dem OLG Schleswig gegenüber der Meinungsfreiheit zurücktreten. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: AK 8/2022, S. 133 · ID: 48125279

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