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MandatsverhältnisVerteidiger darf über Haftbefehl informieren

Abo-Inhalt07.08.20223132 Min. LesedauerVon OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Der Verteidiger darf nach Ansicht des OLG Jena seinen Mandanten über einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl unterrichten, wenn er diese Information im Rahmen einer antragsgemäßen Akteneinsicht versehentlich erhält. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: AK 8/2022, S. 134 · ID: 47999750

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